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AGBs ‐ bitte sorgfältig lesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Karin Boy Kinderveranstaltungsservice gültig ab 01.01.2017

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen Kinder‐Veranstaltungsservice Karin Boy und Ihrem Vertragspartner genannt Mieter, Auftraggeber oder Kunde. Sämtliche Angebote und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Durch mündliche, telefonische oder schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden.

Stornierung wegen Regen:

Eine gebuchte Hüpfburg kann bei vorausgesagtem Regen bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung

kostenlos storniert werden. Bei Buchung des Pauschal‐Pakets kann anstatt der Hüpfburg ein anderes

Modul oder Dienstleistung nach Absprache in Anspruch genommen werden.

Wird die Hüpfburg nicht 3 Tage vor der Veranstaltung abgesagt und kann wegen Regen nicht

betrieben werden, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. 50% dieser Summe können mit einem

Folgeauftrag verrechnet werden. Sollte eine nasse Hüpfburg getrocknet werden müssen, wird der

Aufwand in Rechnung gestellt. (ca. 40,‐ bis 75,‐ Euro)

Stornierung aus anderen Gründen:

Sollte Ihr Fest ausfallen, oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Vertrag zurück, sind wir

berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu berechnen:

100% am Veranstaltungstag und am Vortag

70% 2 Tage vor Veranstaltung bis 7 Tage vor Veranstaltung

50% 8 Tage vor Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltung

20% 15 Tage vor Veranstaltung bis 21 Tage vor Veranstaltung

Kann ein bestätigter Termin von uns nicht eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen

zurückerstattet. Karin Boy Kinderveranstaltungsservice entstehen dabei keine weiteren Kosten.

Einige Eventmodule können in Form und Farbe von den Bildern abweichen, da sie mehrmals

vorhanden sind. Sollte ein gemietetes Eventmodul nicht eingesetzt werden können, (weil es Defekt

ist oder nicht rechtzeitig zurückgebracht wurde) behalten wir uns vor ein gleichwertiges Produkt zu

liefern. Zum Beispiel anstatt der Hüpfburg Märchenschloss die Hüpfburg Zirkus‐Time.

Verantwortung

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich.

Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die

Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner

Angestellten oder Gäste werden die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise

der Reparatur in Rechnung gestellt. Sollten die Anhänger mit den Hüpfburgen oder das Karussell

beschädigt werden, wird der Selbstbehalt der Versicherung mit bis zu 300,‐ Euro in Rechnung

gestellt. Die Hinweise auf meiner Internetseite zur Benutzung sowie Auf‐u. Abbau der Hüpfburgen u.

Riesenrutsche sind zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine

erwachsene Person zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird.Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem

sicheren Bereich aufbewahren. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet

allein der Mieter.

Müssen Eventmodule gereinigt, zusammengelegt oder getrocknet werden, wird der Aufwand

zwischen 40,‐ und 75,‐ in Rechnung gestellt. Werden Geräte verspätet zurückgegeben, so ist der für

dieses Gerät gültige Mietpreis pro Tag nach zu entrichten.

Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch Karin Boy Kinderveranstaltungsservice gebucht werden

haftpflichtversichert. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das

Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet

wurden. Beschädigungen an den Geräten müssen sofort gemeldet werden.

Anforderungen

Für aufblasbare Geräte benötigen wir eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflasterstein.

Direkte Zufahrt für ein PKW (mit Anhänger) muss gewährt sein – Sollte dieses

nicht möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in

Aktionsnähe (2 m) sowie WC für Personal oder Wasser ist Sache der Veranstalter. Aus

Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellten Stromleitungen nicht

überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wie

Regen und starkem Windaufkommen werden aufblasbare Module, nicht betrieben.

Der Kunde stellt den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung.

Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Zelt, Tische und Stühle, Räume und ggf. Strom‐ und

Wasseranschlüsse. Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden, stellt der Veranstalter Sonnen‐bzw.

Regenschutz für unsere Mitarbeiter zur Verfügung. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass – insbesondere

auf Firmen‐ und Werksgeländen – potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung

beseitigt werden.

Helfer

Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf‐ und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung

erwähnt ist. Kommt der Mieter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf‐ und Abbau eine Pauschale

in Höhe von 50,00€ pro Helfer fällig.

Absagen, Kürzen oder Verlängerungen

Der Vermieter behält sich vor, bei höherer Gewalt die Veranstaltung abzusagen. Die Entscheidung

erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens Mieter ist nicht geltend zu machen.

Verlängerungen der Einsatzzeit müssen mit dem Personal vor Ort abgestimmt werden. Hierfür fallen

zusätzliche Kosten an. Sollte eine Veranstaltung früher als gebucht enden, oder ein Mitarbeiter/in

früher entlassen werden, kann kein Preisnachlass gewährt werden. Der Kunde muss ausreichende

und kostenlose Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge von Mitarbeitern von Karin Boy Kinder‐

Veranstaltungsservice zur Verfügung stellen.

Haftung

Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei

dem Programm von Karin Boy um ein Unterhaltungsangebot für Kinder handelt und nicht um eine

dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der

gesamten Veranstaltung bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten bzw. dem Kunden.

Karin Boy Kinder‐Veranstaltungsservice Aldingen Tel. 07424/868724 oder 01741976980

Privatkunden haben die in Rechnung gestellten Leistungen sofort in bar zu entrichten (falls nicht

anders vereinbart). Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde

erteilt hat.

Reklamationen

Allgemein oder Änderungswünsche an Personal sind unverzüglich, noch während der Durchführung mit dem Personal vor Ort oder mit Karin Boy zu klären, um eine sofortige objektive

Feststellung der Beanstandung und Abstellung dieser zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind

ausgeschlossen.

Versicherung

Wir sind grundsätzlich haftpflichtversichert. Soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln

von Karin Boy Kinderveranstaltungsservice vorliegt ist eine Haftung von Material, Sach‐ und

Personenschäden oder Verlust von Eigentum durch uns und unsere Mitarbeiter ausdrücklich

ausgeschlossen. Die evtl. anwesenden Mitarbeiter haften grundsätzlich nicht für Schadensfälle.

Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der

anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.

Gerichtstandort ist Spaichingen

  • Karin Boy
  • Kinder-Veranstaltungs-Service
  • Hüpfburg-Zentrale
  • Agentur für Kinderschminken
  • www.karin‐boy.de
  • Uhlandstr. 23
  • 78554 Aldingen
  • Tel. 07424/868724
  • oder: 0174‐1976980

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Ich freue mich auf Ihr Event

Planen Sie gerade eine Feier und brauchen noch Ideen oder Unterstützung? Ich helfe gerne dabei, das passende Programm für Ihr Event zu finden. Ob Kindergeburtstag, Firmenfest oder Stadtfest, gemeinsam schauen wir, was am besten zu Ihren Wünschen passt. Falls Sie möchten, können wir ganz unverbindlich darüber sprechen, was möglich ist.

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